
Wesentliche Basis der Arbeit der DAI ist die Zusammenarbeit von Afghanen und Deutschen – gemäß unserem Motto: „Afghanen und Deutsche helfen zusammen“ – sowie der kontinuierliche Dialog mit der Bevölkerung vor Ort.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliedervollversammlung findet einmal jährlich i.d.R. im Herbst, statt. Der Vorstand wird alle 2 Jahre, im Wechsel der Posten, gewählt. In der überaus gut besuchten MVV vom 30.11.2022 wurde eine neuer Vorstand gewählt. Vorsitz und benannte Posten bleiben identisch besetzt, die Anzahl der Beisitzer wurde erhöht.
Informationen zum Jahresabschluss der DAI e.V. 2021:
Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres
Vorstand

Assina Karim
1. Vorsitzende
Pascale Goldenberg
2. Vorsitzende
Melanie Weisenhorn
Schatzmeister
Joscha Greuel
SchriftführerBeisitzer
Peter Adler
Farzaneh Farhatiar
Naser Nazary
Shahlla Otzen
Dirk Otzen
Satzung
Die DAI ist seit April 2002 beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau als Verein eingetragen (VR 3591) und vom Finanzamt Freiburg als gemeinnützig anerkannt.
Zweck des Vereins ist es, in Afghanistan Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und so etwas dazu beizutragen, dass sich das Land entwickeln kann. Entsprechend konzentriert sich die DAI auf Maßnahmen im Bereich Bildung / Ausbildung und leistet bei Bedarf auch Nothilfe.
Auszug aus unserer Satzung:
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe, die der Not leidenden Bevölkerung in Afghanistan zugute kommt und gegebenenfalls auch Hilfsmaßnahmen zugunsten von Flüchtlingen in den Nachbarstaaten Afghanistans.
Download DAI-Satzung (Stand November 2017)