Über uns
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Die vollständige Satzung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:
Satzung der Deutsch-Afghanischen Initiative
(PDF, 32 kb)
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Satzung
Die DAI ist seit April 2002 beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau als Verein eingetragen (VR 3591) und vom Finanzamt Freiburg als gemeinnützig anerkannt.
Zweck des Vereins ist es, in Afghanistan Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten
und so etwas dazu beizutragen, dass sich das Land entwickeln kann.
Entsprechend konzentriert sich die DAI auf Maßnahmen im Bereich Bildung / Ausbildung und
hat nur am Anfang Nothilfen durchgeführt.
Auszug aus unserer Satzung:
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe, die
der Not leidenden Bevölkerung in Afghanistan zugute kommt und gegebenenfalls
auch Hilfsmaßnahmen zugunsten von Flüchtlingen in den Nachbarstaaten
Afghanistans.